Wichtige Infos zum Studienbeginn
Als Studierende unterst¨¹tzen Sie Ihre Dozierenden in der Durchf¨¹hrung der Unfallverh¨¹tungs- und der Gesundheitsschutzvorschriften.
Sie befolgen die anerkannten Sicherheitsregeln und die Weisungen des Dozierenden in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Die Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Umwelt (SGU) begr¨¹sst Sie herzlich an der ETH Z¨¹rich. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Sicherheitsgrundlagen an der ETH Z¨¹rich und zum Verhalten im Notfall. Wir empfehlen Ihnen, die folgenden Unterlagen sorgf?ltig durchzulesen, um sich optimal auf Ihr Studium an der ETH Z¨¹rich vorzubereiten.
Mit dem Schulungsmodul ?Sicherheit an der ETH Z¨¹rich? vermittelt SGU Training die Sicherheitsgrundlagen und gibt Hinweise zum Verhalten im Notfall an der ETH Z¨¹rich.
Die Alarmorganisation umfasst die beiden Teilsektionen Alarmzentrale (AZ) und Sicherheitsdienst (SiDi).
Alarmzentrale (AZ)
Die Alarmzentrale (AZ) ist die Anlaufstelle f¨¹r s?mtliche Vorkommnisse im Personen-, Geb?ude- und Anlagenschutz. Im Alarmfall werden die passenden internen und externen Interventionsstellen benachrichtigt und die Behebung der Ursache wird eingeleitet. Die AZ bildet das Bindeglied zwischen den verschiedenen Alarmverantwortlichen.
Notfallnummern
Die Alarmzentrale ist rund um die Uhr erreichbar:
- von internen Anschl¨¹ssen: unter 888
- von extern oder per Mobiltelefon: unter +41 44 342 11 88
- Feuerwehr (und Gew?sserschutz): (0)118
- Unf?lle (Ambulanz): (0)144
- Vergiftungen (Toxikologisches Informationszentrum ¡ú nur Information, keine Intervention!): (0)145
- Polizei: (0)117
Sicherheitsdienst (SiDi)
Der Sicherheitsdienst (SiDi) ¨¹bernimmt in den Geb?uden der ETH Z¨¹rich ausserhalb der Arbeitszeiten die Hausherrenfunktion. Die Sicherheitsdienst-Mitarbeitenden sind verantwortlich f¨¹r die Kontrolle der sicherheitstechnischen Einrichtungen in den Geb?uden.
Sie leisten die Erstintervention im Ereignisfall ¨C beispielsweise bei Unf?llen, im Brandfall, bei Einbruch, ?berfall oder Sachbesch?digungen.
Wie Sie sich im Falle einer Evakuierung zu verhalten haben, ist im Film Vorgehen bei Evakuation zusammengefasst.
Kontakt
Weiterf¨¹hrende Informationen:
chevron_right Brand und EvakuierungSGU sorgt f¨¹r gesunde und sichere Arbeitspl?tze an der ETH und ber?t Sie bei Fragen zum Gesundheitsschutz.
Ergonomische Beratung:
Langes Sitzen bei der B¨¹roarbeit, Bildschirm- und Computerarbeit, repetitive Bewegungsabl?ufe und einseitige Belastungen f¨¹hren mitunter zu Verspannungen und Schmerzen am Bewegungsapparat. Kopfweh, Nackenschmerzen oder Schmerzen in den Schultern und Armen sind solche Symptome. Die ?berpr¨¹fung des pers?nlichen Arbeitsplatzes und die damit verbundenen Anpassungen nach ergonomischen Gesichtspunkten k?nnen dazu beitragen, solche Beschwerden zu verringern oder sogar ganz verschwinden zu lassen. Mit geringf¨¹gigen Ver?nderungen ¨C beispielsweise an der Einstellung der Tischh?he oder dem B¨¹rostuhl ¨C kann eine grosse Wirkung erzielt werden. Mit dem Download?Infoblatt Ergonomie Bildschirmarbeitsplatz? (PDF, 140 KB)vertical_align_bottom k?nnen Sie eine erste ?berpr¨¹fung Ihres Bildschirm-Arbeitsplatzes vornehmen und kleine Anpassungen selbstst?ndig durchf¨¹hren.
F¨¹r weitergehende Informationen finden Sie im SGU-Ausbildungsangebot einen Kurs zum Thema ?Ergonomie am Bildschirm-Arbeitsplatz?. Die Experten der Sektion Arbeitsmedizin und Gesundheitsschutz vermitteln in dieser Stunde die Grundlagen der Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz und erkl?ren, wie Sie gesund und erm¨¹dungsfrei am Bildschirm arbeiten.
Im Einzelfall und bei Bedarf wird eine individuelle Beratung bzw. Arbeitsplatzabkl?rung durchgef¨¹hrt. Dieser Fall ist dann gegeben, wenn Mitarbeitende unter Beschwerden leiden, die sich durch Anpassung der vorhandenen ergonomischen Bedingungen nicht mindern lassen. Kontaktieren Sie nach R¨¹cksprache mit Ihrer F¨¹hrungskraft SGU - Arbeitsmedizin & Gesundheitsschutz via .
Masernimpfung
Das Masernvirus ist f¨¹nf- bis sechsmal so ansteckend wie eine saisonale Grippe. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung ist die Erkrankung an Masern f¨¹r Erwachsene nicht harmlos. Masern k?nnen bei Erwachsenen schwerwiegende Komplikationen wie beispielsweise Lungenentz¨¹ndung oder Hirnhautentz¨¹ndung verursachen.
Die Rahmenbedingungen an den Hochschulen und Universit?ten mit grossen Menschenansammlungen auf engem Raum beg¨¹nstigen ?bertragungen: Eine angesteckte Person, die noch keine Symptome entwickelt hat, kann alle in einem Auditorium versammelten Menschen dem Virus aussetzen.
Die Masernimpfung (zwei Dosen im Abstand von mindestens einem Monat) wird allen empfohlen, die sich noch nie mit der Krankheit infiziert haben. Die Impfung dient einerseits dem Selbstschutz, andererseits verhindert sie ?bertragungen auf Personen, die aus medizinischen Gr¨¹nden nicht geimpft werden k?nnen (S?uglinge, schwangere Frauen und Personen mit einem geschw?chten Immunsystem).
Es lohnt sich zu pr¨¹fen, ob Sie ansteckungsgef?hrdet sind. ?ber eine Blutuntersuchung kann festgestellt werden, ob Sie immun sind. Mit der Abkl?rung bzw.
Informationen zum Sachverhalt finden Sie beim externe SeiteBundesamt f¨¹r Gesundheit (BAG)call_made oder beim externe SeiteKanton Z¨¹rich, Gesundheitsdirektioncall_made.
Kontakt
Weiterf¨¹hrende Informatioen
chevron_right GesundheitsschutzAllgemeine Hausordnung der ETH Z¨¹rich
Beratung bei Bedrohung
Die Sicherheit aller Mitarbeitenden und Studierenden ist ein wichtiges Anliegen der ETH Z¨¹rich. Das Bedrohungsmanagement-Team bietet Ihnen Beratung bei (Be-)Drohung, Stalking oder Gewalt an.
Es ist wichtig, dass Sie Auff?lligkeiten melden, auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Beobachtung relevant ist ? besser einmal zu viel als zu wenig. Das Bedrohungsmanagement-Team nimmt alle Meldungen ernst und ber?t Sie entsprechend. Jede Kontaktaufnahme wird vertraulich behandelt. Weitere Informationen finden Sie hier: Bedrohung und Gewalt
Das Bedrohungsmanagement-Team besteht aus Mitgliedern von:
- Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Umwelt (SGU)
- Personal- und Organisationsentwicklung der ETH Z¨¹rich sowie der Psychologischen Beratungsstelle von UZH/ETH
- Akademische Dienste
- Personalabteilung
- Hochschulkommunikation
- Rechtsdienst
Kontakt:
?Verhaltenskodex Respekt?
Die Respekt Kampagne wird in regelm?ssigen Abst?nden ¨¹berarbeitet und neu lanciert. Mit ihr setzt die ETH Z¨¹rich ein klares Zeichen gegen unangemessenes Verhalten wie Diskriminierung, sexuelle Bel?stigung, Mobbing, Bedrohung und Gewalt an der Hochschule.
Die Kampagne entstand aus der Zusammenarbeit zwischen der Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Umwelt, der Personalabteilung, der Psychologischen Beratungsstelle der Hochschulen, des Rektorats, des Rechtsdiensts und der Hochschulkommunikation. Die ETH-Angeh?rigen finden unter www.respekt.ethz.ch Hinweise zum Thema und zu den Anlaufstellen. Weitere Informationen: externe SeiteSchweizerische Kriminalpr?vention (SKPPSC)call_made